Baustellen und Gruben
Ambrosia besiedelt rasch offene Bodenstellen (Erddepots, Kompostmieten, verbrachte und vergandete Flächen, Baustellen, Lagerplätze Kiesgruben) und spät gemähte Standorte (wie Strassenränder und Böschungen).
Vorbeugung
- An verseuchten Orten sind offene Bodenstellen zu vermeiden. Einheimische, standortgerechte und bodenbedeckende Pflanzen ansäen.
- Potenzielle Standorte beobachten. Ambrosiasamen können von Nachbarparzellen oder mit verseuchter Erde, Pflanzen- oder anderen Materialien eingeschleppt werden (vgl. Ausbreitung).
- Erde von Standorten, auf denen Ambrosia vorkommt, nicht verwenden.
- Unbedingt die Pollenbildung und das Versamen der Pflanze verhindern, in dem sie vor der Blüte bekämpft wird.
- Ambrosia gehört in die Kehrrichtverbrennung, nicht auf den Kompost!
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Erde an ausgerissenen Ambroisapflanzenwurzeln kann fast zu jeder Zeit keimfähige Samen enthalten. Diese Erde ebenfalls in die Kehrichtverbrennung geben.
Bekämpfungsmassnahmen
- Melden von Fundstellen: Personen, die Ambrosia finden, müssen den Fundort der entsprechenden Stelle melden.
- Pflanzen vor der Blüten- und Pollenbildung von Juni bis August von Hand ausreissen oder maschinell jäten (frühe Pflanzen beachten!) Normalerweise ist ein mehrmaliges Ausreissen der Pflanze nötig.
- Atemschutzmaske und Handschuhe tragen. Die ganze Pflanze enthält Allergene, die frei werden können. AllergikerInnen sollten keine Pflanzen ausreissen.
- Wiederholtes Mähen entlang von Parzellenrändern und Wegen. Diese Massnahme ist wenig effizient. Die Pollenproduktion wird zwar reduziert, stoppt aber die Samenbildung nicht!
- In Zusammenarbeit mit der kantonalen Pflanzenschutzstelle ist ein Herbizideinsatz möglich.
- Mit Ambrosiasamen kontaminierte Erde auf der Parzelle belassen oder in einer kontrollierten Deponie lagern.
- Kapitel: Ist es Ambrosia?
- Kapitel: Verwechslungsarten
- Kapitel: Melden von Fundstellen
- Bekämpfungsmethoden: Ausreissen, Wiederholtes Mähen, Chemische Bekämpfung, Konkurrenz durch Bewuchs
- Standortspezifische Bekämpfung: Pärke und Grünflächen, Landwirtschaft und Kulturland, Verkehrswege, Weitere Flächen
- Bewilligte Herbizide für weitere Flächen
