Melde- und Bekämpfungspflicht
Die Bekämpfung von Ambrosia hat das Ziel, den Lebenszyklus der Pflanze zu unterbrechen und das Verschleppen der Samen, vor allem durch den Menschen, zu verhindern.
Gemäss der Pflanzenschutzverordnung vom 28. Februar 2001 (PSV, SR 916.20) gilt Ambrosia artemisiifolia als besonders gefährliches Unkraut. Es besteht eine obligatorische Pflicht, Fundorte zu melden und die Pflanze zu bekämpfen (Art. 27-29 PSV).
Besitzer und Bewirtschafter von Flächen, die mit Ambrosia kontaminiert sind, haben die Pflicht, mittels angepasster Massnahmen die Pflanzen zu entfernen.
Melden von Fundstellen
Um Ambrosia effizient zu bekämpfen, ist das Melden von Fundstellen eine wichtige Massnahme. Wiederholte Kontrollen der Standorte verhindern eine weitere Ausbreitung. Alle Personen, die eine Ambrosia finden, sind aufgefordert, die Fundstelle bei der entsprechenden Stelle in der Gemeinde oder dem Kanton zu melden (vgl. Melden von Fundstellen).
In einzelnen Kantonen können Fundorte über Internetseiten angegeben werden.
- Kapitel: Ist es Ambrosia?
- Kapitel: Verwechslungsarten
- Kapitel: Melden von Fundstellen
- Bekämpfungsmethoden: Ausreissen, Wiederholtes Mähen, Chemische Bekämpfung, Konkurrenz durch Bewuchs
- Standortspezifische Bekämpfung: Pärke und Grünflächen, Landwirtschaft und Kulturland, Baustellen und Gruben, Verkehrswege, Weitere Flächen
- Verordnung über den Pflanzenschutz (PSV)