Chemische Bekämpfung
Weshalb? Um die Samenbildung zu verhindern und die vorhandenen Pflanzen zu vernichten.
Einen Herbizideinsatz dürfen nur autorisierte und entsprechend ausgebildete Personen durchführen.
Wo? Ein Herbizideinsatz ist nur auf bestimmten landwirtschaftlichen Flächen und entlang von Verkehrswegen erlaubt (ChemRRV Anhang 2.5 zu Verboten und Einschränkungen von Pflanzenschutzmitteln).
Wann? Die Bekämpfung muss ein integrierter Bestandteil der Unkrautregulierung der entsprechenden Kultur sein.
Informationen zu geeigneten Pflanzenbehandlungsmitteln, Anwendungszeitpunkten, Dosierungen und Ausbringungsmethoden liefern das Merkblatt mit bewilligten Mitteln der Agridea Datenblätter Ackerbau und die Liste mit den bewilligten Mitteln für weitere Flächen.
Weitere spezifische Informationen zur Bekämpfung der Ambrosia in der Landwirtschaft, entlang von Verkehrswegen, Erddepots, Kompostmieten, verbrachten und vergandeten Flächen, Baustellen, Lagerplätze und Kiesgruben liefern die kantonalen Pflanzenschutzdienste oder die Eidgenössische Forschungsanstalt Agroscope Changins-Wädenswil (ACW).
- Kapitel: Ist es Ambrosia?
- Kapitel: Verwechslungsarten
- Kapitel: Melden von Fundstellen
- Bekämpfungsmethoden: Ausreissen, Wiederholtes Mähen, Chemische Bekämpfung, Konkurrenz durch Bewuchs
- Standortspezifische Bekämpfung: Pärke und Grünflächen, Landwirtschaft und Kulturland, Baustellen und Gruben, Verkehrswege, Weitere Flächen
- Kantonale Pflanzenschutzdienste
- Eidg. Forschungsanstalt Agroscope ACW
- Verbote und Einschränkungen von Pflanzenschutzmitteln, ChemRRV Anhang 2.5
- Bewilligte Herbizide für die Kulturen: Datenblätter Ackerbau, AGRIDEA
- Bewilligte Herbizide für weitere Flächen


